Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, hat in der vergangenen Woche in Berlin ihr 20-jähriges Bestehen gefeiert. Eine prunkvolle Veranstaltung in der Deutschen Parlamentarischen Vertretung im Beisein von Vertretern der Politik und der Spieleindustrie. Doch Glanz und Gloria können nicht darüber hinwegtäuschen, dass beim Jugendschutz einiges im Argen liegt, vor allem im Bereich der Onlinespiele.
USK vs. PEGI vs. ESRB – Einstufung in Deutschland rechtlich bindend
Nun gibt es seit langem Diskussionen über verschiedene Aspekte der USK, beispielsweise steht – vor allem bei Gamern – immer wieder die Sinnfrage nach einem spezifisch deutschen Ranking im Raum. In den meisten anderen Ländern Europas greift die – unverbindliche – PEGI-Wertung, während Spiele in den USA vom ESRB hinsichtlich ihrer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Anders als in vielen anderen Ländern ist das USK-Siegel rechtlich bindend. So dürfen USK18-Spiele nicht an Minderjährige verkauft werden.

Die Einstufung der USK ist in Deutschland verbindlich.
Verweigert die USK die Kennzeichnung eines Spiels, weil es ihrer Ansicht nach Kriterien für die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien enthält, darf es nicht mehr offen verkauft werden – es sei denn der Hersteller passt die Inhalte den Anforderungen des Jugendschutzes an. Beispiel Gears of War: Die USK verweigerte die Einstufung des Third-Person-Shooters, was dazu führte, dass Microsoft das Spiel nicht in Deutschland veröffentlichte. Betroffene Titel im vergangenen Jahr waren beispielsweise Dead Rising 3 und Saint Row 4, wobei letzteres nach einem Einspruch von Deep Silver doch ungeschnitten erscheinen durfte. Kritik von Seiten der Jugendschützer wird unter anderem laut, weil es heutzutage natürlich nicht weiter problematisch ist, nicht freigegebene Spiele beispielsweise über das Internet aus dem Ausland zu beziehen und alle Jugendschutzmaßnahmen effektiv auszuhebeln.
Problematik „Onlinegames“: Was, wenn nach dem nächsten Update doch das Blut spritzt?

In erster Linie sind natürlich die Eltern dafür verantwortlich, dass der Nachwuchs nur altersgerechte Spiele zockt.
Auf der anderen Seite steht in Zeiten des Free-2-Play-Booms die Frage nach einer vernünftigen Einstufung von Onlinegames – egal ob Browserspiele, Downloadgames oder auch Mobile-Titel. Anders als Box-Titel oder generell abgeschlossene Kaufspiele, die zum Zeitpunkt der Alterskennzeichnung im Großen und Ganzen „fertig“ sind und innerhalb von Stunden durchgezockt werden können, durchlaufen Onlinegames Zeit ihres Daseins Veränderungen. Auch inhaltlicher Natur. Content-Updates, neue Level, Optimierungen anhand von Nutzer-Feedback – wie soll eine Einstufung erfolgen, wenn zum Prüfzeitpunkt überhaupt nicht absehbar ist, wie sich das Spiel weiter entwickelt? Viele große Online- und Free-2-Play-Spieleanbieter nutzen inzwischen die USK als Prüf- und Beratungsstelle, darunter beispielsweise ProSiebenSat.1 Games, Bigpoint, Gameforge und InnoGames. Sicher ist es nicht verkehrt, gerade Eltern einen Anhaltspunkt zu geben, ob der Nachwuchs da auch altersgerechte Spiele zockt. Aber das Problem bleibt: Was, wenn ab dem neuen Level 71 dann doch Blut spritzt? Wie soll der Jugendschutz gewährleistet bleiben? Vielleicht durch regelmäßige Nachkontrollen – nur wer soll das leisten und bezahlen?
Derzeit testet die International Age Rating Coalition (IARC), ein Zusammenschluss internationaler Jugendschutzeinrichtungen (USK, ESRB, PEGI, ClassInd Brasilien) in Mozilla ein Verfahren, das es App-Anbietern ermöglichen soll, ihre Spiele relativ unkompliziert einstufen zu lassen. Die Hersteller müssen einen Fragebogen ausfüllen, wobei das abschließende Rating je nach Land und die dort geltenden Jugendschutzbestimmungen variieren kann.
Die USK selbst ist sich der Problematik offenbar bewusst, verweist Geschäftsführer Felix Falk in einer aktuellen Pressemitteilung anlässlich des Jubiläums doch auf die Notwendigkeit, mit der Entwicklung neuer Medien Schritt zu halten. Im Wortlaut: „Nach 20 Jahren ist mehr als deutlich, dass wir Jugendschutzkonzepte gerade für Onlineinhalte weiterentwickeln müssen, damit diese bei Kindern und Eltern positive Wirkung entfalten.“
Bildquellen: USK / Flicker (Kevin Jarrett)